Die Therapiekosten werden nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) abgerechnet.
Die Erstattung der berechneteten Ziffern hängt von der jeweiligen Versicherung ab.
Private Krankenkassen sowie Beihilfe oder Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten nach individuellen Vertragsvereinbarungen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten nicht.
Die Kosten für Selbstzahler richten sich nach Art und Dauer der geleisteten Therapien und sind telefonisch zu erfragen.